AllgemeineGeschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH
für die Nutzung der Wakeboard- und Wasserskianlagen Wakebeach 257

Stand: 05.03.2026

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Waterfront Event & Veranstaltungs GmbH (nachfolgend „Betreiber“) und den Nutzern der Wakeboard- und Wasserskianlagen Wakebeach 257 (nachfolgend „Kunde“).
  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.
  3. Mit Erwerb eines Tickets, einer Buchung oder der Nutzung der Anlage erkennt der Kunde diese AGB an.

§2 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Wakeboard- und Wasserskianlagen sowie der dazugehörigen Einrichtungen.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
    • der aktuellen Preisliste
    • den Informationen auf www.wakebeach.de
    • den Angaben im Buchungssystem.
  3. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber.

§3 Nutzung der Anlage und Sicherheitsregeln

  1. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Die vom Betreiber aufgestellten Sicherheitsbestimmungen und die Anweisungen des Personals sind verbindlich.
  3. Nutzer haben sich verantwortungsbewusst zu verhalten und Gefährdungen anderer Personen zu vermeiden.
  4. Bei Verstößen gegen Sicherheitsregeln oder Anweisungen des Personals kann der Betreiber:
    • die Nutzung untersagen
    • Tickets entziehen
    • Personen vom Gelände verweisen.
  5. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

§4 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Mindestalter für die Nutzung der Anlage ist 10 Jahre.
  2. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.
  3. Der Kunde bestätigt, dass:
    • er schwimmen kann
    • gesundheitlich zur Teilnahme geeignet ist
    • keine Erkrankungen vorliegen, die eine Teilnahme gefährlich machen.
  4. Der Betreiber kann Personen von der Nutzung ausschließen, wenn diese:
    • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen
    • andere Nutzer gefährden.

§5 Gruppenveranstaltungen

  1. Organisiert ein Kunde eine Gruppenveranstaltung, verpflichtet er sich, alle Teilnehmer über diese AGB zu informieren.
  2. Der Organisator stellt sicher, dass alle Teilnehmer die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen.
  3. Für Schäden, die Teilnehmer verursachen, haftet der jeweilige Verursacher bzw. bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter.

§6 Haftung
1. Grundsatz

Die Nutzung der Anlage stellt eine sportliche Freizeitaktivität dar und ist mit erhöhten Verletzungsrisiken verbunden.

2. Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden:

  • aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

3. Haftungsbeschränkung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Haftungsausschluss

Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • Missachtung der Sicherheitsregeln
  • unsachgemäße Nutzung der Anlage
  • Verhalten anderer Nutzer
  • höhere Gewalt oder Witterungseinflüsse.

5. Persönliche Gegenstände

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für:

  • Verlus
  • Diebstahl
  • Beschädigung persönlicher Gegenstände.

§7 Tickets und Buchungen

  1. Tickets sind nicht übertragbar.
  2. Tickets gelten ausschließlich am gebuchten Tag und während der Öffnungszeiten.
  3. Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Ersatz.
  4. Der Betreiber kann Tickets für ungültig erklären, wenn Sicherheitsregeln verletzt werden.

§8 Saison- und Jahreskarten

  1. Saison- oder Jahreskarten gelten ab Ausstellungsdatum für 12 Monate.
  2. Sie sind nicht übertragbar.
  3. Eine Rückerstattung oder Verlängerung bei Krankheit, Verletzung oder Nichtnutzung ist ausgeschlossen.
  4. Die Karten gelten nur während des öffentlichen Betriebs.

§9 Verleihmaterial

  1. Verleihausrüstung ist sorgfältig zu behandeln.
  2. Für beschädigte oder verlorene Ausrüstung haftet der Kunde.
  3. Verleihmaterial kann gegen Hinterlegung eines Pfands ausgegeben werden.

§10 Liftreservierungen

  1. Liftreservierungen sind verbindlich.
  2. Der Betreiber kann aus organisatorischen Gründen einen anderen Lift zuweisen.
  3. Für verbindliche Reservierungen kann eine Anzahlung verlangt werden.

§11 Rücktritt und Stornierung
Tickets (1-Stundenticket, 2-Stundenticket, Tageskarte)

  • bis 24 Stunden vorher: 25 % Stornogebühr
  • unter 24 Stunden: 75 % Stornogebühr

Kurse, Coachings, Bahnmieten

  • bis 4 Wochen vorher: 25 %
  • unter 4 Wochen: 75 %

Gutschriften erfolgen auf das Wakesys-Konto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§12 Betriebsunterbrechungen

Der Betreiber kann Leistungen aus Sicherheitsgründen absagen, insbesondere bei:

  • Witterung
  • technischen Defekten
  • höherer Gewalt.

In diesem Fall erfolgt eine Umbuchung oder Gutschrift.

§13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Privacy Preference Center